Anstellung

Zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung bietet plan B Pflegeeltern auf Wunsch ein Anstellungsverhältnis für einen Elternteil.

Voraussetzungen für die Anstellung

  • Bestätigte persönliche Eignung und Absolvierung der fachlichen Vorbereitung.
  • Ein Auftrag durch die Kinder- und Jugendhilfe in Form einer Betreuungsvereinbarung. Auch Verwandte des Kindes können als Pflegepersonen angestellt werden, wenn sie das Kind im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe betreuen.
  • Hauptwohnsitz in Oberösterreich
  • Bei Bürger:innen aus Ländern außerhalb des EWR: Aufenthalts-/Niederlassungsberechtigung und Arbeitsbewilligung
  • Betrifft der Anstellungswunsch die Betreuung eines Pflegekindes aus einem anderen Bundesland, muss sich die Pflegeperson mindestens vier Monate ab Bestätigung der Eignung durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde um ein oberösterreichisches Kind bemüht haben. Die Anstellung ist nur dann möglich, wenn das Heimatbundesland des Kindes die Kosten übernimmt.

Rechte und Pflichten

Angestellte Pflegepersonen erhalten ein monatliches Gehalt knapp über der Geringfügigkeitsgrenze und sind somit sozialversichert. Neben dieser Anstellung können sie auch einer weiteren Beschäftigung nachgehen, sofern das Beschäftigungsausmaß insgesamt 40 Wochenstunden nicht überschreitet.

Mit der Anstellung ist die Verpflichtung verbunden...

  • Dienstaufzeichnungen zu führen.
  • an Dienstbesprechungen teilzunehmen.
  • an Pflegeelterngruppen, Supervisionen und Weiterbildungen teilzunehmen (und zwar wahlweise insgesamt 15 Stunden jährlich).
  • Entwicklungsberichte zu erstellen.
  • an statistischen Erhebungen mitzuwirken.

Dauer der Anstellung als Pflegeperson

  • Pflegepersonen können so lange angestellt bleiben, wie sie im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe ein Pflegekind betreuen. Das dauert maximal bis zum 18. Lebensjahr des Pflegekindes bzw. bei Verlängerung der Maßnahme höchstens bis zum 21. Lebensjahr.
  • Das Dienstverhältnis kann unabhängig vom Pflegeverhältnis jederzeit einvernehmlich oder unter Einhaltung der Kündigungsfristen beendet werden.

Zum besseren Überblick finden Sie hier noch einmal die wichtigsten Informationen zur Anstellung:
Anstellung und Unterstützungen für Pflegeeltern.

Kontakt: Astrid Trixner-Lang, Tel. 0732/60 66 65 - 14, anstellung@planb-ooe.at