- Welche Rechte und Pflichten sind mit der Obsorge für ein Kind verbunden?
- Gibt es ein Mindestkontaktrecht für die leiblichen Eltern von Pflegekindern?
- Wann kann es zur Rückführung in die Herkunftsfamilie kommen?
- Warum dauern Gerichtsverfahren so lang, und wie weit werden Pflegeeltern dabei einbezogen?
Diese, ähnliche oder auch ganz andere Fragen aus dem Kindschaftsrecht sollen an diesem Abend durch theoretische Inputs, vor allem aber durch praktische Beispiele aus dem Alltag eines Familienrichters verständlich und lebensnah erörtert werden.
Referent
Mag. Thomas Hacker
seit mehr als 20 Jahren Familien- und Jugendrichter am Bezirksgericht Traun
Ort
Kompetenzzentrum plan B
Richterstraße 8d
4060 Leonding
0732 60 66 65